Zusammen mit der Gemeinde Lautrach (§
40 der genannten Regierungsverordnung) wurde die Verwaltungsgemeinschaft
Illerwinkel mit dem Sitz in Legau gebildet, wo im Rathaus
die gemeinsame Geschäftsstelle eingerichtet wurde.
Da sie im Auftrag der Gemeinden tätig ist, verbleibt
ihnen die Entscheidungsbefugnis im eigenen Wirkungskreis.
Im übertragenen (staatlichen) Wirkungskreis handelt
die Verwaltungsgemeinschaft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die in Bayern geschaffenen Verwaltungsgemeinschaften
sollten neben großräumigen Eingemeindungen eine
Alternative sein, die sich entgegen mancher Bedenken nach
25 Jahren bewährt haben.
Schwierigkeiten bereitete das Abwasserproblem,
nachdem das Entsorgungsgebiet mit der Verwaltungsgemeinschaft
deckungsgleich war. Ein eigener Abwasserzweckverband –
wie von den Gemeinden beabsichtigt – war deshalb nicht
zulässig. Mittlerweile ist aber diese schwierige Aufgabe
bei größten Anstrengungen mit weit über
30 Mio. DM – heute 15 Mio. Euro - bewältigt.
Eduard Haug